Unsere
Festpreisbeispiele
Festpreisbeispiele beziehen sich auf eine Direktverbindung zum/vom Ortskern ohne Wartezeiten.
Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kinder grundsätzlich
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind,
in Kraftfahrzeugen mit einem amtlich genehmigten und geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden müssen.
Von der Geburt bis 10 / 13 kg, d.h. dies sind Kinderrückhaltesysteme für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von ca. 9 bzw. 15 Monaten.
Für Babys sollten aus Sicherheitsgründen nur Systeme benutzt werden, die entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden - sogenannte Reboard-Systeme. Leider können wir diese Systeme nicht mit uns führen.
Daher müssen Sie einen solchen Sitz selbst vorhalten.
Von 9 bis 18 kg, hierbei handelt es sich um Kinder von 9 Monaten
bis ca. 4 Jahren.
Leider sind alle im Handel erhältlichen Sitze so groß, dass sie in unseren Fahrzeugen nicht dauerhaft mitgeführt werden können. Nur wenige unserer Fahrzeuge sind deshalb damit ausgerüstet, so dass wir die Verfügbarkeit nicht garantieren können.
Daher möchten wir Sie bitten einen solchen Sitz im Voraus zu bestellen.
Für Kinder von 15 bis 36 kg, bzw. von 4 bis 12 Jahren führt jedes unserer Fahrzeuge zwei Kindersitzerhöhungen mit.