Jederzeitige Lieferung in Eschweiler

Zu den Tarifen

Von der Krankenfahrt,­über den Flughafentransfer bis zur Partyfahrt!

Zu den Tarifen

Taxi & Co.

Der Unterschied machts

Minicar, Citycar, Maxicar, Yellowcar, Fahrservice, Fahrdienst, Limousinen- und Chauffeurservice, Personenbeförderung, Funkmietwagen, Mietwagen und noch viele andere Bezeichnungen die alle das Gleiche meinen – Personenbeförderung mit Mietwagen (Mietwagen mit Fahrer). Darunter wird allerdings kein Leihfahrzeug einer Autovermietung verstanden sondern eine Sonderform der Personenbeförderung. Grundsätzlich lässt sich Mietwagenverkehr mit einem Wort beschreiben: „Taxiähnlich“. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) präzisiert die Unterscheidung zwischen einem Taxi und einem Mietwagen:

  • Mietwagen berechnen lediglich die Wegstrecke, keine Fahrzeit (bei einem Taxi müssen Wartezeit vor Ampeln oder im Stau bezahlt werden)
  • Mietwagen dürfen Preise frei vereinbaren und unterliegen keiner Tarifbindung
  • Mietwagen haben im Gegensatz zu einem Taxi keine Tarif-, Beförderungs- oder Betriebspflicht
  • Mietwagen dürfen nicht am Taxistand bereitgehalten werden
  • Mietwagen haben keine Taxischilder auf dem Dach

Alle Taxen sind innerhalb ihres Pflichtfahrgebietes an gesetzlich vorgeschriebene Tarife gebunden. Mietwagen unterliegen keiner so genannten Tarifpflicht und können deshalb günstigere Preise anbieten. Außerdem sind im Fahrpreis bei Mietwagen 19% MwSt. und bei Taxen 7% MwSt. enthalten.  Deswegen können wir, im Gegensatz zum Taxi, günstigere Kilometerpreise innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler anbieten sowie sensationell günstige Festpreise für Fahrten, die über die Stadtgrenzen hinausgehen, z. B. zu den Flughäfen.

Vorteile für
Privat- und Geschäftskunden

Ein Mietwagen ist in der Regel günstiger als ein Taxi

Nur 1€ Nachtzuschlag

Transparente Festpreise vor Fahrtantritt

Keine Kosten für Verkehrsbedingte Wartezeiten

365 Tage, 24h für Sie unterwegs

Mietwagen sind häufig neutral gestaltet

Angebote

Unser Schwerpunkt liegt in der Personenbeförderung. Wir befördern von Jung bis Alt ob mit Kindersitzerhöhung oder Rolator, Privat oder Geschäftskunden, sind uns alle Fahrgäste lieb und willkommen. 

Unsere Fahrzeuge befördern regulär bis zu 4 Personen oder als Großraum bis zu 6/8 Personen. 

Sie haben einen "Taxi Schein" Transportschein vom Arzt, dem Krankenhaus bzw. der Krankenkasse erhalten und sind berechtigt damit Ihren Arzttermin oder Heimfahrt wahr zu nehmen.

Sagen Sie uns einfach bei der Bestellung Bescheid, wir erledigen gerne den Rest. Wir klären die Abrechnung des Transportscheins für Sie auch im Vorfeld ab und bringen Sie zu Ihren Terminen.

Wir führen sitzende Krankenfahrten nach § 60 SGB V durch:

  • Dialysefahrten
  • Bestrahlungsfahrten (Chemotherapie)
  • Fahrten zum Hausarzt, Zahnarzt usw.
  • Fahrten ins Krankenhaus oder zur Kur
  • Fahrten zur Massage, Krankengymnastik usw. 

Grundsätzliches zum Krankentransport:
Was benötige Sie für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse?

Sie benötigen zwei Dinge. Zum einen eine ärztliche Verordnung (Transportschein) und zum anderen eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Beides sollte VOR Fahrtbeginn mit dem Taxi oder Mietwagen vorliegen.

Ihr Eigenanteil
Für jede Krankenfahrt muss vom Fahrgast ein Eigenanteil von 10% der Fahrkosten (mindestens 5,- € , jedoch maximal 10,- €) übernommen werden. Bei Serienfahrten (bspw. Chemotherapie) fällt der Eigenanteil nur für die erste und die letzte Fahrt an.

Ausnahmen:
Ihnen liegt eine Zuzahlungsbefreiung für Fahrkosten vor.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegestufe 2 bzw. 3. Kostenträger bei z.B. Arbeitsunfällen ist eine Berufsgenossenschaft. 

Gerne sind wir Ihnen bei den Formalitäten behilflich. Bitte sprechen Sie uns an.

Für gesetzlich Versicherte:
Als Vertragspartner, auch Ihrer Krankenkasse, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Für privat Versicherte:
Gerne bieten wir Ihnen einen Rechnungsservice mit einem verlängerten Zahlungsziel an.

Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen

 

Auszug aus dem Patienten-Merkblatt für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen (2009)

Genehmigungsregelung
Grundsatz: vorherige Verordnung des Arztes + vorherige Genehmigung durch Krankenkasse

Wann übernimmt die gesetzl. Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt mit dem Taxi?

Alle Fahrten müssen im Voraus genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten von und zu stationären Behandlungen). Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte einen entsprechenden Antrag. Sobald Sie die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, senden Sie uns diese zu.

Regelungen Krankentransporte
Die Regelung zur Annahme von Krankentransportscheinen unterscheidet zwischen Fahrten vor oder nach ambulantem Behandlungen und Fahrten vor oder nach stationären Aufenthalten. Bei ambulanten Behandlungen wird der Patient am selben Tag behandelt, dies kann beim Arzt oder auch in einem Krankenhaus sein, bei stationären Aufenthalten bleibt der Patient mindestens eine Nacht im Krankenhaus.

Fahrten zu oder von einer ambulanten Behandlung und ambulante Operation

Fahrten zu oder von einer ambulanten Behandlung, also zum Arzt (auch chirurgische Ambulanz im Krankenhaus) werden von den Krankenkassen in den allermeisten Fällen nicht bezahlt.

Eine Ausnahme bilden Serienbehandlungen (Krebspatienten/Strahlentherapie und Dialysepatienten).

Der Patient muss sich vor Antritt von ambulanten Fahrten einen Krankentransportschein oder entsprechenden Vordruck von seinem Arzt holen und diese Fahrten dann von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Er wird diese Genehmigung aber wie gesagt nur in Sonderfällen erhalten, z. B. bei Strahlen- und Chemotherapien und Dialysefahrten.

Eine weitere Ausnahme sind Fahrten zu einer oder nach einer ambulanten Operation (muß auf dem Transportschein angekreuzt sein), da solche Fahrten von den Krankenkassen nicht genehmigt werden müssen.

In beiden Fällen zahlt der Patient dann einen Eigenanteil von 10 %, mindestens aber 5 EURO, höchstens 10 EURO pro Fahrt. Der Eigenanteil ist bei Dialysepatienten für jede Fahrt zu entrichten. Strahlen- und Chemotherapie-Patienten zahlen bei einigen Kassen nur für die 1. und letzte Fahrt den Eigenanteil, bei anderen Kassen für jede Fahrt; hier unbedingt vorher bei den Krankenkassen erfragen.

Beispiele: Fahrt kostet 7 EURO, Patient zahlt Mindestbeitrag von 5 EURO dazu. Fahrt kostet 60 EURO, Patient bezahlt 6 EURO dazu (10 %), Fahrt kostet 120 EURO, Patient bezahlt den Höchstsatz von 10 EURO. Diese Zuzahlung leistet der Patient solange, bis sein gesetzlicher Eigenanteil von 2 % seines Bruttojahreslohnes oder bei chronisch Kranken (auch Strahlentherapien und Dialysen) von 1 % erreicht ist. Ihres jährlichen Eigenanteils (2 % oder 1 %) mit der Kasse abrechnen. Ist der jährliche gesetzliche Eigenanteil des Patienten bezahlt, erhält er von seiner Krankenkasse einen Befreiungsausweis.

Trotz dieses Befreiungsausweises müssen alle (weiteren) ambulanten Fahrten zuerst von der Kasse genehmigt werden. Ausgestellte Befreiungsausweise gelten somit nicht generell als Freifahrtschein !

In allen anderen Fällen, z.B. wenn der Patient nur einen Besuch beim Arzt gemacht hat, zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten der Taxe nicht, auch wenn der Patient einen Transportschein vorweist.

Antrag auf Kostenübernahme: Diesen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse, gerne unterstützen wir Sie aber auch gerne dabei.

Ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt: erhalten Sie vom behandelnden Arzt

Befreiungsausweis: erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) brauchen Sie im Taxi nicht mehr zu bezahlen. Falls Sie keine Befreiung erhalten, müssen Sie einen Eigenanteil zahlen.

 Bitte lassen Sie sich im Taxi eine Quittung über den bezahlten Eigenanteil ausstellen.(Gesetzl. Zuzahlungen 10% des Fahrpreises mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro)

Lassen Sie Ihren Urlaub vor der Haustür beginnen. Wir holen Sie zu Hause ab und bringen Sie zu Ihrem Anschluss. Für Ihren Termin sind wir Tag und Nacht für Sie bereit. Nach Ihrem entspannten Urlaub erwarten wir Sie und fahren Sie nach Hause. Gerne sind wir Ihnen auch mit Ihrem Gepäck behilflich.

Schauen Sie gerne selbst, weiter unten finden Sie unserer Festpreise zu den meist angefahrenen Zielen.

Sie haben eingekauft und es passt nicht in Ihren Wagen, kein Problem, unser Lastentaxi (Mercedes Sprinter) hat eine Ladefläche von 1,60x2,00 Meter. So befördern wir Ihr Sperrgut sauber und sicher von A nach B.

Ebenfalls bieten wir Ihnen an, den gemieteten Anhänger im Baumarkt mit Ihren Baumaterialien sicher ans Ziel und wieder zurück zu fahren.

Bitte bestellen Sie hier mindestens 24h vor, ein kurzfristiger Termin kann nicht Garantiert werden.
Preise erfragen Sie bitte individuell unter 02403 1247.

Sie haben keine Möglichkeit, Ihren bestellten Einkauf abzuholen oder müssen z.B. Ihr Rezept abholen? Dies können wir gerne für Sie übernehmen.

Für die Besorgung ca. 5 Min, berechnen wir Ihnen 2€ extra zum Fahrtpreis. Oftmals ist das die bessere Alternative zur Hin und Rückfahrt und spart Ihnen wertvolle Zeit und schont Ihr Budget.

Zuverlässig und Sauber bringen wir Sie, Ihre Kollegen oder Kunden zu Ihren Termin.

Ihre Vorteile als Geschäftskunde auf einen Blick:

  • 24h Erreichbar
  • Keine Nachtzuschläge
  • Transparente Festpreise vor Fahrtantritt
  • Keine Kosten für Verkehrs bedingte Wartezeiten
  • Ein Mietwagen ist in der Regel günstiger als ein Taxi
  • Rechnungsstellung mit Zahlungsziel und Skonto nach Vereinbarung
  • Unsere Mietwagen regulär weiß und neutral gestaltet
    (keine Außenwerbung, Taxischild, Ordnungsnummer, usw.)
  • Für einen Mietwagen gilt der MwSt-Satz von 19% somit geringere Ausgaben durch höheren Vorsteuerabzug
    (Taxi innerhalb des Pflichtfahrgebietes 7%)

 

Ihre Batterie hat den Geist aufgegeben, Sie kommen nicht weiter - kein Problem.
Mit Starthilfe Batterie bzw Schleppseil kommen wir Ihnen zur Hilfe. 

Für die Hilfestellung berechnen lediglich 10€ zur Anfahrt hinzu. 

Tarife

Gut und günstig

Wir sind im Gegensatz zu Taxen nicht an einen einheitlichen Taxitarif gebunden und können unsere Fahrpreise grundsätzlich frei vereinbaren. Außerdem fällt bei uns keine verkehrsbedingte Wartezeit an. Das heißt, das Taxameter (bei uns nennt sich das Wegstreckenzähler) läuft vor Ampeln oder im Stau nicht mit. Der Fahrgast zahlt nur die gefahrene Strecke. Für Fernfahrten, Kurierfahrten, Flughafen- und Bahntransfers lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot machen. Im Fahrpreis enthalten ist die Personenbeförderung mit normalem Gepäck bzw. die Mitnahme eines Rollators oder eines Faltrollstuhls. Die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Wir haben uns für einen einfachen Tarif entschieden, welcher unter dem Taxitarif liegt.
Natürlich ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% bereits enthalten.

Alle Preise sind Endkunden Preise inkl. MwSt.. Gewerbekonditionen können abweichen.

LeistungPreis
KM Preis außerhalb der Festpreisliste, bis 4 Personen
bis 40 KM
ab 40 KM
ab 100 KM
ab 200 KM

1,75 €
1,60 €
1,50 €
1,30 €
Zwischenhalt: auf direkter Fahrtstrecke inkl. 5 Min 2,00 €
Wartezeit: je angefangene 5 Min.2,00 €
Großraum ab dem 5 Fahrgast oder erhöhten Gepäck aufkommen
innerhalb Eschweiler
bis 20KM
ab 20 KM
1,5x des Fahrpreises
10,00 €
20,00 €
REINIGUNG
durch z.B. Tierhaare, Speisereste,
Erbrochenes
50,00 €
80,00 €
ANFAHRT zwischen
06.00 und 22.00
22.00 und 6.00 Uhr.
Rollstuhlbeförderung
1,00 €
1,50 €
15,00€
Feiertags Zuschlag: an gesetzlichen Feiertagen & Karneval2,00 €
Besorgung / Unterstützung des Kunden je angefangene 5 Min.2,00 €
Parkgebühren, Maut und Fährenzusätzlich nach Aufwand und Abrechnung

Die von uns Angebotenen Preisbeispiele gelten ab oder nach Eschweiler Zentrum (Bushof / Talbahnhof)
auf direktem Weg ohne Zwischenhalt. Wenn Sie aus einem anderem Stadtteil starten möchten oder Familie und Freunde auf den Weg abholen, so lassen Sie sich gerne ein individuelles Angebot erstellen.

Strecke Preis
Maastricht65,00 €
Köln / Bonn90,00 €
Lüttich90,00 €
Düsseldorf95,00 €
Eindhoven125,00 €
Düsseldorf Weeze145,00 €
Brüssel155,00 €
Frankfurt200,00 €

Beispiel Preise für direkte Fahrten von oder zum Stadtzentrum Eschweiler ohne Zwischenhalt. 

Strecke Preis
Berks Dancing Würselen20,00 €
Starfish25,00 €
Bozzini Kerkrade35,00 €
Mondial Geleen NL60,00 €
Himmerich50,00 €
Eupen Zentrum55,00 €
Spielkasino Valkenburg60,00 €
Maastricht Zentrum65,00 €

 

 

 

 

Unsere
Festpreisbeispiele

 

Festpreisbeispiele beziehen sich auf eine Direktverbindung zum/vom Ortskern ohne Wartezeiten.

Änderungen, Abweichungen, Fehler, Irrtümer vorbehalten.

Kinder an Bord

Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kinder grundsätzlich
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind,
in Kraftfahrzeugen mit einem amtlich genehmigten und geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden müssen.

Von der Geburt bis 10 / 13 kg, d.h. dies sind Kinderrückhaltesysteme für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von ca. 9 bzw. 15 Monaten.

Für Babys sollten aus Sicherheitsgründen nur Systeme benutzt werden, die entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden - sogenannte Reboard-Systeme. Leider können wir diese Systeme nicht mit uns führen.

Daher müssen Sie einen solchen Sitz selbst vorhalten.

Von 9 bis 18 kg, hierbei handelt es sich um Kinder von 9 Monaten
bis ca. 4 Jahren.

Leider sind alle im Handel erhältlichen Sitze so groß, dass sie in unseren Fahrzeugen nicht dauerhaft mitgeführt werden können. Nur wenige unserer Fahrzeuge sind deshalb damit ausgerüstet, so dass wir die Verfügbarkeit nicht garantieren können.

Daher möchten wir Sie bitten einen solchen Sitz im Voraus zu bestellen.

Für Kinder von 15 bis 36 kg, bzw. von 4 bis 12 Jahren führt jedes unserer Fahrzeuge zwei Kindersitzerhöhungen mit.